Die Landesspielordnung (LSO) des Bayerischen Turnspiel-Verbandes e.V. (BTSV) ist für das gesamte Spielwesen des Verbandes verbindlich. Für Spiele über den Landesverband hinaus gelten die Fachbereichsordnungen Spiele (FOS) des Deutschen Turner-Bundes (DTB) bzw. die Spielordnungen der zuständigen internationalen Fachverbände. Hier eine Kurzfassung der LSO:
SPIELERPASS
Ein Spieler kann an Wettspielen teilnehmen, wenn er für einen Verein des BLSV ordnungsgemäß gemeldet ist und einen gültigen Spielerpass des BTSV besitzt. Spielerpässe sind nur gültig, wenn die Dauer der Spielberechtigung zeitlich zutreffend durch Stempel im Pass vermerkt ist und wenn sie vom Spieler unterschrieben sind. Die Spielerpässe sind an jedem Spieltag vor Beginn der Spiele einer Mannschaft bei der örtlichen Spielleitung abzugeben und verbleiben dort bis zur Beendigung dieser Spiele. Die Spielleitung sorgt für eine ordnungsgemäße Prüfung der Pässe. Fehlen Spielerpässe an einem Spieltag einer Verbandsrunde, so müssen sie dem Staffelleiter innerhalb von drei Tagen nachträglich vorgelegt werden. Bei Meisterschaften und Aufstiegsspielen hat ein Spieler, dessen Spielerpass nicht vorgezeigt werden kann, keine Spielberechtigung. Die Spielerpässe feldverwiesener Spieler werden einbehalten und vom Landesfachwart für die Dauer der Sperre verwahrt. Spiele, an denen ein Spieler unberechtigt mitgewirkt hat, werden seiner Mannschaft als verloren gewertet.
Spielberechtigt
ist, wer im laufenden Spieljahr vollendet:
    Lebensjahre Altersklasse

11 bis 14 Jugend männlich/weiblich 11 bis 14           15 bis 18 Jugend männlich/weiblich 15 bis 18
19 und mehr Männer/Frauen                            35 und mehr Männer/Frauen
45 und mehr Männer/Frauen                                       55 und mehr Männer/Frauen

Ein Spieler hat sein Lebensjahr - im Sinne dieser Bestimmung - vollendet, wenn der maßgebende Geburtstag noch in das laufende Spieljahr fällt.
Spieljahr ist für Hallenspiele vom 1. 7. des laufenden Jahres bis 30. 6. des Folgejahres.

TEILNAHMEBERECHTIGUNG
 In den Verbandsligen und bei Meisterschaften des BTSV können mehrere Mannschaften eines Vereins spielen. Gleichklassige Mannschaften eines Vereins sind ihrer Spielstärke nach zu beziffern. Die Spiele dieser Mannschaften sind in den Hin- und Rückspielen zuerst anzusetzen. Verzichtet eine teilnahmeberechtigte Mannschaft auf die Mitwirkung an Meisterschafts- oder an Aufstiegsspielen, so kann eine im Rang folgende Mannschaft teilnehmen. Spielgemeinschaften sind zu Meisterschaftsspielen über Bezirksebene hinaus nicht zugelassen. Ein Spieler kann an einem Kalendertag nur in einer Mannschaft und Leistungsklasse bei den Verbandsligen spielen. Bei Meisterschaften aber nur in einer Leistungsklasse. Dies gilt nicht für Freundschaftsspiele und Turniere. Zeitlich getrennte Meister-schaften verschiedener Spielklassen gelten als eine Veranstaltung. Dies gilt nicht für Indiaca.
 WECHSEL DER LEISTUNGS-  ODER  ALTERSKLASSEN
Der Einsatz von Jugendspielern 15 - 18 in Mannschaften der Altersklasse l ist nur gestattet, wenn die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten, des Vereinsjugendwartes und ein sportärztliches Attest vorliegen und diese ein Spielen in der Klasse der Männer und Frauen gestatten. Die Spielberechtigung ist von der Passstelle im Spielerpass zu vermerken. Unter gleichen Voraussetzungen sind Jugend 11 - 14 für die Jugendklasse 15 -18 zugelassen. Jugendspieler, die am Spieltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ohne Freigabe in der Altersklasse l spielen.
Einsprüche gegen die Einrichtung eines Spieles (Spielfeld, Spielgeräte, Spielkleidung usw.) sind vor dem Spiel vom Spielführer bei der Spielleitung oder beim Schiedsrichter einzulegen. Zu Recht beanstandete Mängel müssen vor Spielbeginn abgestellt werden. Einsprüche gegen Spielvorgänge sind vom Spielführer im nächsten, dem Einspruchsgrund folgenden Halt beim Schiedsrichter anzumelden. Einsprüche gegen die Wertung eines Spieles sind unmittelbar nach Bekanntwerden des Einspruchsgrundes einzureichen

SPIELRICHTER: AUSWAHL UND EINTEILUNG
Die Vereine sind verpflichtet, für jeden Spieltag ein Spielgericht (Schiedsrichter, Anschreiber, Linienrichter) zu stellen. Die Einteilung ist Sache der Spielleitung. Jedes Spiel muss von einem geprüften, für die Leistungsklasse zugelassenen neutralen Schiedsrichter geleitet werden. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, der Spielleitung ihren Ausweis vorzulegen. Die Spielrichter sind verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben zu übernehmen. Im Falle der Verhinderung hat der Verein des Spielrichters für Ersatz zu sorgen, wenn die Spielleitung nicht anders bestimmt.
Bei Verbandsrundenspielen und Meisterschaften dürfen Spielrichter nur dann einem der beiden Vereine angehören, wenn sie bei Ausfall des eingesetzten Spielrichters die Zustimmung beider Mannschaften finden. Spielrichter dürfen während eines Spiels grundsätzlich nicht abgelöst werden. Bei Ausfall des Spielrichters durch höhere Gewalt muss das Spiel fortgesetzt werden, wenn ein amtlicher Spielrichter das Spiel weiter leiten kann. Schiedsrichter treten in der durch die Schiedsrichterordnung vorgeschriebenen Spielkleidung an.

SRO (Schiedsrichterordnung) des BTSV  (gekürzte Fassung!!)

Die Schiedsrichterordnung gilt für alle Spielarten im BTSV.
Der Schiedsrichter muss Mitglied eines Mitgliedsvereines sein.
Der Schiedsrichter ist verpflichtet, bei Vereinswechsel den Schiedsrichterausweis innerhalb von 4 Wochen an den zuständigen Landesschiedsrichterwart zur Eintragung des neuen Vereins vorzulegen.

PERSON DES SCHIEDSRICHTERS
Der Schiedsrichter ist der Träger des Spielgedankens, von seiner Leistung hängt der Verlauf eines Spieles wesentlich ab. Er fördert alles, was dem Spielfluss dient und unterbindet alles, das den Spielablauf stört. Anforderungen:

a) gründliche Kenntnis der Spielregeln, der SRO und der einschlägigen Bestimmungen der LSO (Landesspielordnung), sowie Sicherheit in deren Auslegung;
b) Spielerfahrung und Einfühlungsvermögen;
c) gute körperliche Verfassung;
d) schnelle Auffassungsgabe und objektive Beurteilung der Spielvorgänge

Nicht Härte, sondern Umsicht, Besonnenheit, Sicherheit und Entschlossenheit in Auftreten, Leiten und Entscheiden, sowie Ehrlichkeit und Objektivität sind die Eigenschaften, die einen guten Schiedsrichter kennzeichnen. Nicht nur im Verhalten, auch im Äußeren ist er durch korrekte Kleidung Vorbild der Spieler. Bei Meisterschaften, Pokalspielen, Turnfesten und internationalen Veranstaltungen trägt er eine lange, graue Hose und weißes Hemd mit dem Verbandsabzeichen.
 Der Schiedsrichter verhält sich als Zuschauer neutral und enthält sich Dritten gegenüber einer persönlichen Stellungnahme zu den Entscheidungen eines amtierenden Spielgerichtes.

2.2 AUFGABEN DES SCHIEDSRICHTERS
Der Schiedsrichter ist der alleinige Leiter des Spieles. Er entscheidet endgültig und unabhängig.

Seine Tatsachenentscheidungen sind unanfechtbar.
Aufgaben vor dem Spiel
Der Schiedsrichter nimmt das Spielberichtsformular bei der örtlichen Spielleitung entgegen und vergleicht bei zentraler Zeitnahme die Uhren. Er bleibt jedoch für sein Feld stets verantwortlich.
Er prüft Spielfeld, Spielgerät, Spielkleidung auf ordnungsgemäßen Zustand und sorgt für die Abstellung von Mängeln.
Er prüft - wenn nicht zentrale Prüfung durch die Spielleitung vereinbart ist - die Spielberechtigung der Mannschaften und Spieler (Übereinstimmung von Spielerpass und Person, Gültigkeit des Passes) und vergleicht die Eintragung im Spielbericht mit den Pässen (je nach Vordruck: Name, Altersangabe, Pass-Nummer, Spieler-Nummer).
Er weist Anschreiber und Linienrichter in ihre Aufgaben ein.
Er führt mit den Spielführern die Auslosung von Spielfeldseite oder erster Aufschlag durch.
Aufgaben während des Spieles
Der Schiedsrichter trifft seine Entscheidung kurz und knapp nur aufgrund einwandfrei selbst gesehener Fehler und darf sich durch Spieler, Mannschaftsbetreuer und Zuschauer nicht beeinflussen lassen. Das Gehör darf ihm die Richtigkeit seiner optischen Wahrnehmungen nur bestätigen. Durch Zeichen und Aussagen der Linienrichter kann er seine Beobachtungen ergänzen und danach seine Entscheidung fällen.
Er eröffnet und schließt das Spiel und hat das Recht es zu unterbrechen und abzubrechen. Er wacht über die Einhaltung der Spielregeln. Er überwacht die Aufzeichnungen des Anschreibers und sorgt für die laufende Ansage (Anzeige) des Spielstandes und die Festhaltung des Ergebnisses im Spielbericht. Er hat die Pflicht, Spieler und Mannschaften bei unsportlichem Verhalten zu verwarnen und in schweren Fällen je nach Vorschrift der Spielregeln zu bestrafen. Diese Maßnahmen sind nicht rückgängig zu machen, daher nach besonders sorgfältiger Überlegung zu treffen.
 Einsprüche - auch solche gegen Tatsachenentscheidungen - vermerkt er sofort im Spielbericht. Fragen der Spielführer - bei Jugendmannschaften der Mannschaftsbetreuer - beantwortet er knapp und klar und vermeidet Diskussionen.
Aufgaben nach dem Spiel
Der Schiedsrichter verkündet das Ergebnis und lässt den Spielgruß ausbringen. Er prüft die Vollständigkeit des Spielberichtes, schließt ihn mit seiner Unterschrift und übergibt ihn der Spielleitung. Der Spielbericht muss enthalten:

a) das Endergebnis, Namen des Siegers und die Ergebnisse der einzelnen Spielabschnitte,
b) besondere Vorkommnisse (Einsprüche, Verwarnungen, Zeitstrafen, Feldverweise, Unfälle u.ä.),
c) Ordnungsstrafen nach RSO (Rechts- und Strafordnung):z.B. Spielen ohne Spielerpass, Spielen in nicht einheitlicher Spielkleidung.
d) die Passnummern und Namen der Spieler,
e) die Unterschriften der Spielführer und des Anschreibers.

2.2.5.3 Die Spielerpässe feldverwiesener Spieler werden einbehalten und der örtlichen Spielleitung zur Weiterleitung an den zuständigen Landesfachwart übergeben. Soll nach Auffassung des Schiedsrichters eine andere als die in RSO 3.1.1.3 aa) vorgesehene automatische Sperre ( 4 weitere Spiele in der Spielrunde, beim zweiten Feldverweis 8 Spiele) ausgesprochen werden, so begründet er dies in einem entsprechenden Antrag unter Darlegung des Sachverhaltes.


AUSWAHL UND EINTEILUNG DER SCHIEDSRICHTER
Jedes Spiel muss von einem geprüften, für die Leistungsklasse zugelassenen neutralen Schiedsrichter geleitet werden.
Beim Ausbleiben eines Schiedsrichters bestimmt die örtliche Spielleitung einen Ersatzschiedsrichter . Ist ein solcher nicht vorhanden, so kann ein Schiedsrichter, der einer niedrigeren Ausweisstufe oder/und einem der beiden Vereine angehört, nur mit Zustimmung beider Mannschaften eingesetzt werden. Die Schiedsrichterwarte können jederzeit die persönliche Berufung von Schiedsrichtern vornehmen oder veranlassen. Sie ist bei Meisterschaften und ähnlichen Veranstaltungen die Regel. Ein Schiedsrichter kann während des Spiels grundsätzlich nicht abgelöst werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn er einen Unfall erleidet oder aus persönlichen Gründen abberufen wird.

 LEHRGÄNGE UND PRÜFUNGEN

 C-SCHIEDSRICHTER (Bezirksschiedsrichter, Gauschiedsrichter)
Der C-Schiedsrichterausweis berechtigt zur Leitung der Meisterschaftsspiele im Bezirk und von Freundschaftsspielen auf Landesebene. Der Ausweis ist nur mit dem jeweiligen Jahresstempel des Landesschiedsrichterwartes gültig. Ein C Lehrganges dauert mindestens 6 Stunden.
B-SCHIEDSRICHTER
Der B-Schiedsrichterausweis berechtigt zur Leitung der Meisterschaftsspiele auf der Landesebene und in Regionalligen sowie von Freundschaftsspielen der Bundesebene.
 
Nach bestandener Prüfung kann der B-Schiedsrichter die Lehrbefugnis für die Ausbildung von C-Schiedsrichtern beantragen.
Voraussetzung für die Beteiligung an einem B-Lehrgang ist der Besitz des C-Ausweises und ein mindestens einjähriger Tätigkeitsnachweis.
Ein B-Lehrgang umfasst folgende Bereiche (Die Dauer eines B-Lehrganges beträgt mindestens 10 Stunden ):

a) Diskussion über die Spielregeln.
b) Regelauslegung und Erfahrungsaustausch.
c) praktische Arbeit mit Erläuterungen.
d) schriftliche Prüfung.


Die schriftliche Prüfung besteht aus der Beantwortung von Fragen mit einem Gesamtwert von 100 Punkten, von denen mindestens 90 Punkte erreicht werden müssen. Dafür stehen 70 Minuten zur Verfügung. 50% der Fragen umfassen Spielregeln. 50% beinhalten Regelauslegungen. Die praktische Prüfung besteht aus der Leitung eines zugeteilten Spieles; dabei muss der Beweis der Regelkenntnis und ihre richtige Auslegung erbracht werden. Bei der mündlichen Prüfung muss der Anwärter vor allem zeigen, dass er zu sicheren und schnellen Entscheidungen in schwierigen Spielsituationen befähigt ist und über Organisationsfragen aus den Ordnungen Bescheid weiß. Geringe Mängel der bisherigen Prüfungsergebnisse können ausgeglichen werden.


VERLÄNGERUNG DES SCHIEDSRICHTERAUSWEISES
TÄTIGKEITSVERPFLICHTUNG
Der Schiedsrichter erkennt mit seiner Unterschrift unter den Schiedsrichterausweis die Schiedsrichterordnung und die sich aus ihr ergebenden Verpflichtungen an. Er ist verpflichtet, die von ihm verlangte Anzahl von Spielen zu leiten und sonstige mit der Spielleitung verbundene Aufgaben zu übernehmen.

TÄTIGKEITSNACHWEIS
Jeder Schiedsrichter muss sich in dem Einlagevordruck zum Schiedsrichterausweis von der örtlichen Spielleitung die geleiteten Meisterschafts- und Freundschaftsspiele und die Mitwirkung als Anschreiber bestätigen lassen und den Nachweis am Ende des Spieljahres zum Verlängerungstermin zusammen mit dem Schiedsrichterausweis beim Landesschiedsrichterwart einreichen.

FORTBILDUNG DER SCHIEDSRICHTER

Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, nach Erwerb seines Schiedsrichterausweises sich weiterzubilden, seine Kenntnisse auf dem laufenden zu halten und anzuwenden.
 Darüber hinaus muss sich der C- und B-Schiedsrichter alle 2 Jahre an einem Fortbildungslehrgang beteiligen. Andernfalls ist ihm vom Schiedsrichterausschuss der Ausweis zu entziehen.
 Fortbildungsziel ist es, in Abstimmungslehrgängen die Regelauslegung und praktische Regelanwendung in den verschiedenen Ausweisstufen zu koordinieren.
Als Fortbildungslehrgang kann eine vom Schiedsrichterwart anerkannte Diskussion, Besprechung oder Einweisung vor einer Veranstaltung gewertet werden.