Die Landesspielordnung (LSO)
des Bayerischen Turnspiel-Verbandes e.V. (BTSV) ist für das gesamte
Spielwesen des Verbandes verbindlich. Für Spiele über den Landesverband hinaus
gelten die Fachbereichsordnungen Spiele (FOS) des Deutschen
Turner-Bundes (DTB) bzw. die Spielordnungen der zuständigen internationalen
Fachverbände. Hier eine Kurzfassung der LSO:
SPIELERPASS
Ein Spieler kann an Wettspielen teilnehmen, wenn er für einen Verein des
BLSV ordnungsgemäß gemeldet ist und einen gültigen Spielerpass des BTSV
besitzt. Spielerpässe sind nur gültig, wenn die Dauer der Spielberechtigung
zeitlich zutreffend durch Stempel im Pass vermerkt ist und wenn sie vom Spieler
unterschrieben sind. Die Spielerpässe sind an jedem Spieltag vor Beginn der
Spiele einer Mannschaft bei der örtlichen Spielleitung abzugeben und verbleiben
dort bis zur Beendigung dieser Spiele. Die Spielleitung sorgt für eine
ordnungsgemäße Prüfung der Pässe. Fehlen Spielerpässe an einem Spieltag einer
Verbandsrunde, so müssen sie dem Staffelleiter innerhalb von drei Tagen
nachträglich vorgelegt werden. Bei Meisterschaften und Aufstiegsspielen hat ein
Spieler, dessen Spielerpass nicht vorgezeigt werden kann, keine
Spielberechtigung. Die Spielerpässe feldverwiesener Spieler werden einbehalten
und vom Landesfachwart für die Dauer der Sperre verwahrt. Spiele, an denen ein
Spieler unberechtigt mitgewirkt hat, werden seiner Mannschaft als verloren
gewertet.
Spielberechtigt ist, wer im laufenden Spieljahr vollendet:
Lebensjahre
Altersklasse
11 bis 14 Jugend männlich/weiblich 11 bis 14 15
bis 18 Jugend männlich/weiblich 15 bis 18
19 und mehr Männer/Frauen 35 und mehr
Männer/Frauen
45 und mehr Männer/Frauen 55
und mehr Männer/Frauen
Ein Spieler hat sein
Lebensjahr - im Sinne dieser Bestimmung - vollendet, wenn der maßgebende
Geburtstag noch in das laufende Spieljahr fällt.
Spieljahr ist für Hallenspiele vom 1. 7. des laufenden Jahres bis 30. 6.
des Folgejahres.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
In den Verbandsligen
und bei Meisterschaften des BTSV können mehrere Mannschaften eines Vereins
spielen. Gleichklassige Mannschaften eines Vereins sind ihrer Spielstärke nach
zu beziffern. Die Spiele dieser Mannschaften sind in den Hin- und Rückspielen
zuerst anzusetzen. Verzichtet eine teilnahmeberechtigte Mannschaft auf die
Mitwirkung an Meisterschafts- oder an Aufstiegsspielen, so kann eine im Rang
folgende Mannschaft teilnehmen. Spielgemeinschaften sind zu
Meisterschaftsspielen über Bezirksebene hinaus nicht zugelassen. Ein Spieler kann an
einem Kalendertag nur in einer Mannschaft und Leistungsklasse bei den
Verbandsligen spielen. Bei Meisterschaften aber nur in einer Leistungsklasse.
Dies gilt nicht für Freundschaftsspiele und Turniere. Zeitlich getrennte
Meister-schaften verschiedener Spielklassen gelten als eine Veranstaltung. Dies
gilt nicht für Indiaca.
WECHSEL DER LEISTUNGS- ODER
ALTERSKLASSEN
Der Einsatz von Jugendspielern 15 - 18 in Mannschaften der Altersklasse l
ist nur gestattet, wenn die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten,
des Vereinsjugendwartes und ein sportärztliches Attest vorliegen und diese ein
Spielen in der Klasse der Männer und Frauen gestatten. Die Spielberechtigung
ist von der Passstelle im Spielerpass zu vermerken. Unter gleichen
Voraussetzungen sind Jugend 11 - 14 für die Jugendklasse 15 -18 zugelassen.
Jugendspieler, die am Spieltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen ohne
Freigabe in der Altersklasse l spielen.
Einsprüche gegen die Einrichtung eines Spieles (Spielfeld, Spielgeräte,
Spielkleidung usw.) sind vor dem Spiel vom Spielführer bei der Spielleitung
oder beim Schiedsrichter einzulegen. Zu Recht beanstandete Mängel müssen vor
Spielbeginn abgestellt werden. Einsprüche gegen Spielvorgänge sind vom
Spielführer im nächsten, dem Einspruchsgrund folgenden Halt beim Schiedsrichter
anzumelden. Einsprüche gegen die Wertung eines Spieles sind unmittelbar nach
Bekanntwerden des Einspruchsgrundes einzureichen
SPIELRICHTER: AUSWAHL UND EINTEILUNG
Die Vereine sind verpflichtet, für jeden Spieltag ein Spielgericht (Schiedsrichter,
Anschreiber, Linienrichter) zu stellen. Die Einteilung ist Sache der
Spielleitung. Jedes Spiel muss von einem geprüften, für die Leistungsklasse
zugelassenen neutralen Schiedsrichter geleitet werden. Die Schiedsrichter sind
verpflichtet, der Spielleitung ihren Ausweis vorzulegen. Die Spielrichter sind
verpflichtet, die ihnen übertragenen Aufgaben zu übernehmen. Im Falle der
Verhinderung hat der Verein des Spielrichters für Ersatz zu sorgen, wenn die
Spielleitung nicht anders bestimmt.
Bei Verbandsrundenspielen und Meisterschaften dürfen Spielrichter nur dann
einem der beiden Vereine angehören, wenn sie bei Ausfall des eingesetzten
Spielrichters die Zustimmung beider Mannschaften finden. Spielrichter dürfen
während eines Spiels grundsätzlich nicht abgelöst werden. Bei Ausfall des
Spielrichters durch höhere Gewalt muss das Spiel fortgesetzt werden, wenn ein
amtlicher Spielrichter das Spiel weiter leiten kann. Schiedsrichter treten in
der durch die Schiedsrichterordnung vorgeschriebenen Spielkleidung an.
Die
Schiedsrichterordnung gilt für alle Spielarten im BTSV.
Der Schiedsrichter muss Mitglied eines Mitgliedsvereines
sein.
Der Schiedsrichter ist verpflichtet, bei Vereinswechsel den
Schiedsrichterausweis innerhalb von 4 Wochen an den zuständigen
Landesschiedsrichterwart zur Eintragung des neuen Vereins vorzulegen.
PERSON DES SCHIEDSRICHTERS
Der Schiedsrichter ist der Träger des Spielgedankens, von seiner Leistung
hängt der Verlauf eines Spieles wesentlich ab. Er fördert alles, was dem
Spielfluss dient und unterbindet alles, das den Spielablauf stört.
Anforderungen:
a)
gründliche Kenntnis der Spielregeln, der SRO und der einschlägigen Bestimmungen
der LSO (Landesspielordnung), sowie Sicherheit in deren Auslegung;
b) Spielerfahrung und Einfühlungsvermögen;
c) gute körperliche Verfassung;
d) schnelle Auffassungsgabe und objektive Beurteilung der Spielvorgänge
Nicht Härte, sondern Umsicht,
Besonnenheit, Sicherheit und Entschlossenheit in Auftreten, Leiten und
Entscheiden, sowie Ehrlichkeit und Objektivität sind die Eigenschaften, die
einen guten Schiedsrichter kennzeichnen. Nicht nur im Verhalten, auch im
Äußeren ist er durch korrekte Kleidung Vorbild der Spieler. Bei
Meisterschaften, Pokalspielen, Turnfesten und internationalen Veranstaltungen
trägt er eine lange, graue Hose und weißes Hemd mit dem Verbandsabzeichen.
Der Schiedsrichter verhält sich als
Zuschauer neutral und enthält sich Dritten gegenüber einer persönlichen
Stellungnahme zu den Entscheidungen eines amtierenden Spielgerichtes.
2.2 AUFGABEN DES SCHIEDSRICHTERS
Der Schiedsrichter ist der alleinige Leiter des Spieles. Er entscheidet
endgültig und unabhängig.
Seine Tatsachenentscheidungen sind
unanfechtbar.
Aufgaben vor dem Spiel
Der Schiedsrichter nimmt das Spielberichtsformular bei der örtlichen
Spielleitung entgegen und vergleicht bei zentraler Zeitnahme die Uhren. Er
bleibt jedoch für sein Feld stets verantwortlich.
Er prüft Spielfeld, Spielgerät, Spielkleidung auf ordnungsgemäßen Zustand und
sorgt für die Abstellung von Mängeln.
Er prüft - wenn nicht zentrale Prüfung durch die Spielleitung vereinbart ist -
die Spielberechtigung der Mannschaften und Spieler (Übereinstimmung von
Spielerpass und Person, Gültigkeit des Passes) und vergleicht die Eintragung im
Spielbericht mit den Pässen (je nach Vordruck: Name, Altersangabe, Pass-Nummer,
Spieler-Nummer).
Er weist Anschreiber und Linienrichter in ihre Aufgaben ein.
Er führt mit den Spielführern die Auslosung von Spielfeldseite oder erster Aufschlag
durch.
Aufgaben während des Spieles
Der Schiedsrichter trifft seine Entscheidung kurz und knapp nur aufgrund
einwandfrei selbst gesehener Fehler und darf sich durch Spieler,
Mannschaftsbetreuer und Zuschauer nicht beeinflussen lassen. Das Gehör darf ihm
die Richtigkeit seiner optischen Wahrnehmungen nur bestätigen. Durch Zeichen
und Aussagen der Linienrichter kann er seine Beobachtungen ergänzen und danach
seine Entscheidung fällen.
Er eröffnet und schließt das Spiel und hat das Recht es zu unterbrechen und
abzubrechen. Er wacht über die Einhaltung der Spielregeln. Er überwacht die
Aufzeichnungen des Anschreibers und sorgt für die laufende Ansage (Anzeige) des
Spielstandes und die Festhaltung des Ergebnisses im Spielbericht. Er hat die
Pflicht, Spieler und Mannschaften bei unsportlichem Verhalten zu verwarnen und
in schweren Fällen je nach Vorschrift der Spielregeln zu bestrafen. Diese
Maßnahmen sind nicht rückgängig zu machen, daher nach besonders sorgfältiger
Überlegung zu treffen.
Einsprüche - auch solche gegen
Tatsachenentscheidungen - vermerkt er sofort im Spielbericht. Fragen der
Spielführer - bei Jugendmannschaften der Mannschaftsbetreuer - beantwortet er
knapp und klar und vermeidet Diskussionen.
Aufgaben nach dem Spiel
Der Schiedsrichter verkündet das Ergebnis und lässt den Spielgruß
ausbringen. Er prüft die Vollständigkeit des Spielberichtes, schließt ihn mit
seiner Unterschrift und übergibt ihn der Spielleitung. Der Spielbericht muss
enthalten:
a) das
Endergebnis, Namen des Siegers und die Ergebnisse der einzelnen
Spielabschnitte,
b) besondere Vorkommnisse (Einsprüche, Verwarnungen, Zeitstrafen, Feldverweise,
Unfälle u.ä.),
c) Ordnungsstrafen nach RSO (Rechts- und Strafordnung):z.B. Spielen ohne
Spielerpass, Spielen in nicht einheitlicher Spielkleidung.
d) die Passnummern und Namen der Spieler,
e) die Unterschriften der Spielführer und des Anschreibers.
2.2.5.3 Die
Spielerpässe feldverwiesener Spieler werden einbehalten und der örtlichen
Spielleitung zur Weiterleitung an den zuständigen Landesfachwart übergeben.
Soll nach Auffassung des Schiedsrichters eine andere als die in RSO 3.1.1.3 aa)
vorgesehene automatische Sperre ( 4 weitere Spiele in der Spielrunde,
beim zweiten Feldverweis 8 Spiele) ausgesprochen werden, so begründet er dies
in einem entsprechenden Antrag unter Darlegung des Sachverhaltes.
AUSWAHL UND
EINTEILUNG DER SCHIEDSRICHTER
Jedes Spiel muss von einem geprüften, für die
Leistungsklasse zugelassenen neutralen Schiedsrichter geleitet werden.
Beim Ausbleiben eines Schiedsrichters bestimmt die örtliche Spielleitung einen
Ersatzschiedsrichter . Ist ein solcher nicht vorhanden, so kann ein
Schiedsrichter, der einer niedrigeren Ausweisstufe oder/und einem der beiden
Vereine angehört, nur mit Zustimmung beider Mannschaften eingesetzt werden. Die
Schiedsrichterwarte können jederzeit die persönliche Berufung von
Schiedsrichtern vornehmen oder veranlassen. Sie ist bei Meisterschaften und
ähnlichen Veranstaltungen die Regel. Ein Schiedsrichter kann während des Spiels
grundsätzlich nicht abgelöst werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn er einen
Unfall erleidet oder aus persönlichen Gründen abberufen wird.
LEHRGÄNGE UND PRÜFUNGEN
C-SCHIEDSRICHTER (Bezirksschiedsrichter,
Gauschiedsrichter)
Der C-Schiedsrichterausweis berechtigt zur Leitung der Meisterschaftsspiele im
Bezirk und von Freundschaftsspielen auf Landesebene. Der Ausweis ist nur mit
dem jeweiligen Jahresstempel des Landesschiedsrichterwartes gültig. Ein C
Lehrganges dauert mindestens 6 Stunden.
B-SCHIEDSRICHTER
Der B-Schiedsrichterausweis berechtigt zur Leitung der Meisterschaftsspiele auf
der Landesebene und in Regionalligen sowie von Freundschaftsspielen der
Bundesebene.
Nach bestandener Prüfung kann der B-Schiedsrichter die Lehrbefugnis für die
Ausbildung von C-Schiedsrichtern beantragen.
Voraussetzung für die Beteiligung an einem B-Lehrgang ist der Besitz des
C-Ausweises und ein mindestens einjähriger Tätigkeitsnachweis.
Ein B-Lehrgang umfasst folgende Bereiche (Die Dauer eines B-Lehrganges beträgt
mindestens 10 Stunden ):
a) Diskussion über die Spielregeln.
b) Regelauslegung und Erfahrungsaustausch.
c) praktische Arbeit mit Erläuterungen.
d) schriftliche Prüfung.
Die schriftliche Prüfung besteht aus der Beantwortung von Fragen mit einem
Gesamtwert von 100 Punkten, von denen mindestens 90 Punkte erreicht werden
müssen. Dafür stehen 70 Minuten zur Verfügung. 50% der Fragen umfassen
Spielregeln. 50% beinhalten Regelauslegungen. Die praktische Prüfung besteht
aus der Leitung eines zugeteilten Spieles; dabei muss der Beweis der Regelkenntnis
und ihre richtige Auslegung erbracht werden. Bei der mündlichen Prüfung muss
der Anwärter vor allem zeigen, dass er zu sicheren und schnellen Entscheidungen
in schwierigen Spielsituationen befähigt ist und über Organisationsfragen aus
den Ordnungen Bescheid weiß. Geringe Mängel der bisherigen Prüfungsergebnisse
können ausgeglichen werden.
VERLÄNGERUNG DES SCHIEDSRICHTERAUSWEISES
TÄTIGKEITSVERPFLICHTUNG
Der Schiedsrichter erkennt mit seiner Unterschrift unter den
Schiedsrichterausweis die Schiedsrichterordnung und die sich aus ihr ergebenden
Verpflichtungen an. Er ist verpflichtet, die von ihm verlangte Anzahl von
Spielen zu leiten und sonstige mit der Spielleitung verbundene Aufgaben zu
übernehmen.
TÄTIGKEITSNACHWEIS
Jeder Schiedsrichter muss sich in dem Einlagevordruck zum
Schiedsrichterausweis von der örtlichen Spielleitung die geleiteten
Meisterschafts- und Freundschaftsspiele und die Mitwirkung als Anschreiber
bestätigen lassen und den Nachweis am Ende des Spieljahres zum
Verlängerungstermin zusammen mit dem Schiedsrichterausweis beim
Landesschiedsrichterwart einreichen.
FORTBILDUNG
DER SCHIEDSRICHTER
Jeder
Schiedsrichter ist verpflichtet, nach Erwerb seines Schiedsrichterausweises
sich weiterzubilden, seine Kenntnisse auf dem laufenden zu halten und
anzuwenden.
Darüber hinaus muss sich der C- und
B-Schiedsrichter alle 2 Jahre an einem Fortbildungslehrgang beteiligen.
Andernfalls ist ihm vom Schiedsrichterausschuss der Ausweis zu entziehen.
Fortbildungsziel ist es, in
Abstimmungslehrgängen die Regelauslegung und praktische Regelanwendung in den
verschiedenen Ausweisstufen zu koordinieren.
Als Fortbildungslehrgang kann eine vom Schiedsrichterwart anerkannte
Diskussion, Besprechung oder Einweisung vor einer Veranstaltung gewertet
werden.